Sparen
Sie bares Geld mit den folgenden Steuertipps! Die folgenden allgemeinen Informationen stellen keine steuerliche Beratung im Einzelfall dar.Sie
wollen mehr wissen? Sprechen Sie mich an! Sie erhalten kompetente
Beratung, die auf Ihren persönlichen Fall zugeschnitten ist.
Gehaltsoptimierung FAQ
UnternehmerFAQ PrivatpersonenGehaltsoptimierung
Für Chefs: So honorieren Sie Spitzenleistungen
und sparen dabei Abgaben!
Für
Arbeitnehmer: Fragen Sie doch mal Ihren Chef ob die nächste
Gehaltserhöhung steueroptimiert gestaltet wird – davon profitieren
beide Seiten!
- Kosten für Kindergarten,
Kinderkrippe,
Tagesmutter etc. eines nicht schulpflichtigen Kindes können in voller
Höhe steuer- und abgabenfrei erstattet werden. Der Originalbeleg muss
hierbei vom Arbeitnehmer vorgelegt werden.
- Fehlgeldentschädigungen
für Arbeitnehmer im Kassen – und Zähldienst sind bis zu 16 € monatlich
steuer- und abgabenfrei, auch wenn die Arbeitnehmer nur in geringem
Umfang in diesem Bereich tätig sind.
- Warengutscheine
zur
Einlösung bei einem Drittunternehmen (z.B. Tankgutscheine) sind bis zu
einem Warenwert von 44 € monatlich steuer- und abgabenfrei. Hierbei ist
besonders wichtig, dass die Ware nach Art und Menge (z.B. 30l Diesel)
vermerkt ist, aber kein Geld- oder Höchstbetrag.
- Die
private
Nutzung von Computern des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer ist
steuer- und abgabenfrei, selbst dann wenn der Computer beim
Arbeitnehmer zu Hause steht und ausschließlich privat genutzt wird.
Hierbei ist jedoch die richtige Gestaltung wichtig um Nachteile bei der
Umsatzsteuer zu vermeiden.
- Zuschläge für Sonntags-,
Feiertags-
oder Nachtarbeit sind bis zu folgenden Prozentsätzen steuer- und
abgabenfrei: Sonntagsarbeit 50%, Feiertagsarbeit 125% (an Weihnachten
und am 1. Mai 150%), Nachtarbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr 25% (wenn
Arbeitsaufnahme vor 0 Uhr für die Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr 40%).
FAQ Unternehmer- Geschenke an
Arbeitnehmer:
Für
die Steuer- und Abgabenfreiheit von Geschenken an Arbeitnehmer ist zu
beachten, dass es sich um Sachgeschenke (z.B. Blumen, CD, Buch) zu
einem besonderen persönlichen Anlass (z.B. Geburtstag) handelt und dass
der Wert brutto 40 € pro Geschenk nicht überschreitet. Da die Grenze
von brutto 40 € pro Geschenk gilt, ist es möglich dem Arbeitnehmer
mehrmals pro Jahr ein Geschenk zukommen zu lassen (z.B. zum Geburtstag,
Namenstag, Verlobung, Heirat, Geburt/Einschulung Kind, Richtfest,
Jubiläum).
- Geschenke an
Geschäftspartner:
Geschenke
sind bis zu 35 € pro Geschäftspartner und pro Jahr steuerlich als
Betriebsausgaben abzugsfähig. Wenn Sie zum Abzug von Vorsteuer
berechtigt sind, beträgt die Grenze 35 € netto, ansonsten 35 € brutto
pro Jahr. Auf der Rechnung muss der Name der beschenkten Person
vermerkt werden.
FAQ Privatpersonen- Bis wann muss ich meine
Einkommensteuererklärung 2010 abgeben?
Grundsätzlich
ist die Einkommensteuererklärung 2010 bis zum 31.05.2011 abzugeben.
Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt verlängert
sich die Frist automatisch bis zum 31.12.2011. Aber auch wenn Sie die
Steuererklärung selbst erstellen können Sie beim Finanzamt
Fristverlängerung beantragen.
Wichtig ist vorab zu
prüfen, ob
Sie überhaupt verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben. Dies
ist u.a. davon abhängig ob Sie neben Ihrer Arbeitnehmertätigkeit
noch andere Einkünfte erzielen und welche Steuerklasse Sie
haben.
Denn wenn Sie gar nicht verpflichtet sind eine Steuererklärung
abzugeben gelten weniger strenge Fristen und es sollte vorher genau
ausgerechnet werden ob sich die Abgabe für Sie überhaupt lohnt.
- Was kostet ein Steuerberater?
Die
Gebühren für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung richten sich
nach den gesetzlichen Regelungen der Steuerberatergebührenverordnung und setzen sich in der Regel aus den
Gebühren für die Einkommensteuererklärung selbst, den notwendigen
Anlagen (z.B. Anlage N bei Arbeitnehmern) sowie den Auslagen für Post-
und Telekommunikationsdienstleistungen und der gesetzlich geschuldeten
Umsatzsteuer zusammen.
Die
konkrete Gebühr ist abhängig vom individuellen Einzelfall. Gerne gebe
ich Ihnen im Rahmen der telefonischen Terminvereinbarung eine
Einschätzung zu den voraussichtlichen Gebühren in Ihrem persönlichen
Fall.